hi,
toms hat auch einen kleinen artikel zum thema:
http://www.tomshardware.com/de/Verbraucher...ews-243228.html
opendownload ist auch dabei....
wenn einer sich nicht sicher ist, ob die seite auf der er surft seriös ist, kann er ja einen blick in die tabelle werfen....
Gruß
HellraZor
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Internetbetrug Wichtige Information über dvb-viewer.de
#47
Posted 03 February 2010 - 16:09
Hallo Leute,
ich bin neu hier und bin bei Google auf [entfernt] gestoßen.
Was ist das für eine Seite?
Liebe Grüße
Mirajustina
ich bin neu hier und bin bei Google auf [entfernt] gestoßen.
Liebe Grüße
Mirajustina
#48
Posted 03 February 2010 - 17:38
Hi!
@Mirajustina:
... Auch wenn Du es wahrscheinlich gut meinst ... Bitte keine Links zu diesen Siff-/Klau-/Lauglotzerseiten posten ...
mfG
@Mirajustina:
... Auch wenn Du es wahrscheinlich gut meinst ... Bitte keine Links zu diesen Siff-/Klau-/Lauglotzerseiten posten ...
mfG
#49
Posted 26 May 2010 - 06:58
Ein Bekannter ist auf opendownload reingefallen. Ich hab ihm einen Anwalt empfohlen. Kostenpunkt für den Aufwand des Anwalts ca. 35 Euro. Das war vor einem Jahr. Die lassen nicht locker und sind immer noch aktiv.
#51
Posted 25 July 2010 - 11:23
Wer sich nicht ausreichend informiert bevor er eine vertragliche Bindung (z.B. Kauf) eingeht der darf sich dann auch nicht beschweren wenn man ihn übers Ohr gehauen hat. Das ist im Internet genauso wie bei vermeintlichen Schnäppchen im Supermarkt, Baumarkt oder auf Kaffeefahrten.
#52
Posted 26 July 2010 - 12:23
Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht ist rechtlich nicht zulässig.
siehe z.B.: http://www.christian...rzicht-moglich/
siehe z.B.: http://www.christian...rzicht-moglich/
#53
Posted 28 July 2010 - 08:26
elfenstern, on 26 July 2010 - 12:23, said:
Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht ist rechtlich nicht zulässig.
Das ist richtig. So ist es laut EU-Regelung und damit bindent für alle EU-Länder.
Befindet sich eine solche Passage in einem Vertrag, dann ist dieser Vertrag zwar zunächst erst mal gültig, aber diese Passage hat dann keine rechtliche Bedeutung (wie als nicht existent). Damit wäre dann ein Widerspruch innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist möglich.

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