DVBViewer community forum: Weiterverkauf via Ebay und Co - DVBViewer community forum

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Weiterverkauf via Ebay und Co in eigener Sache.. Rate Topic: -----

#16 User is offline   Ford Prefect 

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Posted 29 December 2011 - 15:39

View Posttuwat, on 28 December 2011 - 01:33, said:

[...]
Bei einem Preis von 15,-- € für eine dermaßen nützliches und mit Herzblut weiterentwickeltes Programm das Korinthenkacken zu beginnen, erscheint mir irgendwie kleingeistig, zumindest dann, wenn es den Akteuren tatsächlich nur um die Wahrung ihrer eingebildeten oder vorhandenen Rechte an der einmaligen Geldausgabe geht.
[...]
Für mich funktionieren Geschäftsbeziehungen der Art wie die mit Christian Hackbart auf dem Handschlagprinzip. Jeglicher Versuch der Revision gemachter Zusagen ( hier: Anerkennung der Lizenzbestimmungen) verletzen meiner Meinung das Prinzip von Treu und Glauben.
Dieses Prinzip wird heutzutage leider durch das Sendungsbewußtsein der Rechtsprecher immer mehr ausser Kraft gesetzt.
[...]

Lieber tuwat,
den Kritikern des Eröffnungsposts geht es sicherlich nicht um ihr persönliches Recht am Weiterverkauf der Lizenz. Es ist lediglich eine Diskussion, ob der Weiterverkauf unterbunden werden darf. Juristische Auseinandersetzungen (wenn es jemand darauf anlegt) sind in sehr vielen Fällen "Korinthenkackerei". Aber kein Gericht weist eine Klage mit dieser Begründung zurück. Daher ist es durchaus sinnvoll und sicherlich auch hilfreich hier eine solche Diskussion zu führen. Keiner der hier Beteiligten, so unterstelle ich, möchte zukünftig auf die hervorragende Arbeit des DBV-Viewer-Teams verzichten weil in diesem Punkt eventuell eine juritische Fehleinschätzung vorliegt.

Deine Art Geschäftsbeziehngen zu führen ist wirklich ehrenhaft und ich finde es sehr gut, aber leider kann man sich daruf nicht verlassen, dass es immer in dieser Weise möglich ist.

#17 User is offline   Romsky 

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Posted 29 December 2011 - 17:28

So sieht es aus. Ich bin mit dem DVB-Viewer und der Arbeit der Entwickler sehr zufrieden. Und bin natürlich auch gerne bereit wieder etwas zu zahlen um diese tolle Software zu supporten. (Ich hoffe ja auf eine neue Version mit anderen Render "Lancoz" Upscaling usw). Es ging mir in meinen Posts lediglich darum das diese Aussage hier "kein Weiterverkauf" juristisch sehr fragwürdig ist, und wenn es wirklicb einer drauf anlegen würde er höchstwahrscheinlich auch Recht bekommen würde. Eigentlich auch logisch, man erwirbt mit der Lizenz ein Nutzungsrecht, dieses Nutzungsrecht ist aber nicht Personengebunden und darf daher auch weiterveräußert werden. Lizenzen bzw. Software an Personen bzw. Hardware zu binden haben schon ganz andere Firmen von anderen Kaliber versucht, und sind eigentlich immer damit gescheitert. (in meinen Augen zu recht)

This post has been edited by Romsky: 29 December 2011 - 17:29


#18 User is offline   tresielg 

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Posted 29 December 2011 - 20:28

Man habt ihr Sorgen - macht doch einfach ein Topic auf, wo es eine bessere Software gibt - ich werde dort nicht posten! (Lizenzrechte nicht vergessen!!!)
Was wird eigendlich gewünscht? Was die Macher hier tun "für umme" ist doch Aussage genug. Danke und weiter so.

#19 User is offline   Ford Prefect 

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Posted 30 December 2011 - 12:50

View Posttresielg, on 29 December 2011 - 20:28, said:

Man habt ihr Sorgen - macht doch einfach ein Topic auf, wo es eine bessere Software gibt - ich werde dort nicht posten! (Lizenzrechte nicht vergessen!!!)
Was wird eigendlich gewünscht? Was die Macher hier tun "für umme" ist doch Aussage genug. Danke und weiter so.

Ich glaube Du hast nicht verstanden, um was es hier geht.

#20 User is offline   mh0001 

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Posted 10 February 2012 - 18:26

View PostRomsky, on 29 December 2011 - 17:28, said:

Eigentlich auch logisch, man erwirbt mit der Lizenz ein Nutzungsrecht, dieses Nutzungsrecht ist aber nicht Personengebunden und darf daher auch weiterveräußert werden.


So ist es eben nicht. In den Gesetzestexten zum Weiterverkauf ist ausschließlich von materiellen Gütern die Rede, bezüglich Nutzungslizenzen ist da nirgendwo die Rede. Das liegt zwar in erster Linie daran, dass es zu dem Zeitpunkt, wo diese Gesetze gemacht wurden, einfach noch keinen reinen Lizenz- und Downloadmarkt gab, aber das spielt für die Rechtssprechung ja keine Rolle, es sei denn das ganze wird zu einer Grundsatzentscheidung bzw. das Verfassungsgericht entscheidet, dass auch für Downloadkäufe der Gesetzgeber an die Arbeit muss und speziell dazu ein Gesetz formulieren muss.

Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).
Angebote von Steamaccounts werden auf ebay gelöscht, sobald sie entdeckt werden, die zugehörigen Accounts werden von Valve gesperrt, und da hat es noch keiner geschafft sich wieder aus der Sperre rauszuklagen.

Es ist also durchaus legal, eine personenbezogene Lizenz zu verkaufen. Schließlich weißt du das als Kunde schon vor dem Kauf und entscheidest dich bewusst für einen Nutzungsvertrag zu diesen Konditionen. Die gesetzlichen Regeln zum Weiterverkauf sind mit Blick auf Käufer, die durch ein Geschäft gehen und dort eine Software auf CD kaufen gemacht worden, wo du kein Lizenzabkommen vor dem Kauf unterzeichnest.

Du kannst ja auch nicht einfach jeden x-beliebigen Vertrag weitergeben, in dem du den unterschriebenen Zettel mit dem Vertragstext auf ebay zum Verkauf anbietest oder deinen Namen mit Tip-Ex rauslöschst und den Namen des ebay-Käufers an deiner Stelle einsetzt.
Ein Nutzungrecht entspricht aber eher einem solchen Vertrag als einer anfassbaren Ware. Der Entwickler hat dir ganz persönlich die Nutzung gegen ein gewisses Entgelt gestattet. Jemand anderem hat er es aber nicht, und nur er allein darf das genehmigen. Wenn du Nachbars Rasenmäher nutzen darfst, lädst du ja auch nicht die ganze Nachbarschaft ein, ihn auch zu benutzen, bzw. der Nachbar hätte da bestimmt was dagegen, wenn er die Leute vorher nicht zumindest mal in Augenschein genommen hätte.

This post has been edited by mh0001: 10 February 2012 - 18:27


#21 User is offline   dgdg 

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Posted 10 February 2012 - 18:44

View Postmh0001, on 10 February 2012 - 18:26, said:

Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).


Das ist Quatsch. Was der Hersteller in seine AGBs reinschreibt, darf nicht gegen geltendes Recht verstossen sonst ist es unwirksam. Die aktuelle Rechtsprechung wurde längst auf reine Lizenzen (also ohne Datenträger) erweitert. Nur gibt es leider keine einheitlichen Urteile zu dem Thema.

Es ist daher strittig, ob man Lizenzen ohne Einwilligung des Herstellers weiterverkaufen darf und falls nicht, dann ist es immer noch strittig, ob der Hersteller die Einwilligung zum Weiterverkauf pauschal verweigern darf.

Das heisst aber noch lange nicht, dass sich die Softwareanbieter im rechtsfreien Raum befinden und in Ihre AGBs reinschreiben können, was sie wollen.

http://de.wikipedia....raucht-Software

This post has been edited by dgdg: 10 February 2012 - 18:48


#22 User is offline   Oliver 

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Posted 14 February 2012 - 15:37

Quote

bezüglich Nutzungslizenzen ist da nirgendwo die Rede. Das liegt zwar in erster Linie daran, dass es zu dem Zeitpunkt, wo diese Gesetze gemacht wurden, einfach noch keinen reinen Lizenz- und Downloadmarkt gab

Sicherlich gibt es dazu einschlägige Normen, ein genauerer Blick ins Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (kurz UrhG) ist da durchaus instruktiv.

Wie ich bereits im Dezember schrieb, sind unsere Geschäftsbedingungen mit geltendem Recht vereinbar. Recht aktuelle z. B. untersagt das LG Frankfurt den Weiterverkauf, Urteile vom 27.04.2011 (BeckRS 2011, 16089) und 06.07.2012 (BeckRS 2011, 25319).

Bis jetzt hat sich der EuGH noch nicht zu dem Vorlagebeschluss des BGH geäußert. Wer selbst nachlesen möchte, findet den BGH-Beschluss vom 02.03.2011 in der Zeitschrift MMR 2011, 305.
Solange diese Entscheidung jedoch nicht vorliegt, kann man zwar rege diskutieren, obgleich es nicht zielführend ist.

#23 User is offline   Brunhilde 

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Posted 15 February 2012 - 13:29

View PostOliver, on 14 February 2012 - 15:37, said:

Wie ich bereits im Dezember schrieb, sind unsere Geschäftsbedingungen mit geltendem Recht vereinbar.

Bis jetzt hat sich der EuGH noch nicht zu dem Vorlagebeschluss des BGH geäußert. Wer selbst nachlesen möchte, findet den BGH-Beschluss vom 02.03.2011 in der Zeitschrift MMR 2011, 305.
Solange diese Entscheidung jedoch nicht vorliegt, kann man zwar rege diskutieren, obgleich es nicht zielführend ist.

Diskussionen über "Weiterverkauf via Ebay und Co" bei einem der besten DVB TV Programme für den Preis eines mittleren Essen in einer Gaststätte dürften sicherlich flüssiger als flüssig sein.

Diesen 15,00 €uronen "Weiterverkauf via Ebay und CoPreis" mit der konfusen deutschen Rechtssprechung zu verbandel, dürfte noch übler sein.

Wenn ich da meine "vieleicht etwas ironische Argumentation" ins Spiel bringen dürfte, um die profitorientierten Weiterverkäufer ein wenig aus dem Konzept zu bringen, schlage ich folgende Argumentation vor.
Eventuell ein Tip für die AGB.

Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".
Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.

Damit ändert sich an der Zielstellung der unser aller Dank verdienenden Programmierer, "registrierte User erhalten nach personengebundenen Registrierung und Entrichtung dieses 15,00 €uronen Obulus alle Rechte wie gehabt", aber es wird sich kein noch so schlauer Rechtsverdreher finden, der einem Deutschen Gericht den Weiterverkauf einer personengebundenen Registrierung als geltendes Recht für einen Weiterverkauf unterjubeln könnte.

This post has been edited by Brunhilde: 15 February 2012 - 13:34


#24 User is offline   markymark 

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Posted 20 February 2012 - 21:22

View PostBrunhilde, on 15 February 2012 - 13:29, said:

Diskussionen über "Weiterverkauf via Ebay und Co" bei einem der besten DVB TV Programme für den Preis eines mittleren Essen in einer Gaststätte dürften sicherlich flüssiger als flüssig sein.

Diesen 15,00 €uronen "Weiterverkauf via Ebay und CoPreis" mit der konfusen deutschen Rechtssprechung zu verbandel, dürfte noch übler sein.

Wenn ich da meine "vieleicht etwas ironische Argumentation" ins Spiel bringen dürfte, um die profitorientierten Weiterverkäufer ein wenig aus dem Konzept zu bringen, schlage ich folgende Argumentation vor.
Eventuell ein Tip für die AGB.

Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".
Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.

Damit ändert sich an der Zielstellung der unser aller Dank verdienenden Programmierer, "registrierte User erhalten nach personengebundenen Registrierung und Entrichtung dieses 15,00 €uronen Obulus alle Rechte wie gehabt", aber es wird sich kein noch so schlauer Rechtsverdreher finden, der einem Deutschen Gericht den Weiterverkauf einer personengebundenen Registrierung als geltendes Recht für einen Weiterverkauf unterjubeln könnte.


Das klappt natürlich schon deshalb nicht, weil ja damit formal einer späteren Weiterverbreitung nichts im Wege steht.

Ist aber schon ne Schande, dass jemand ernsthaft versucht, das noch weiterzuverticken.

#25 User is offline   desweil 

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Posted 20 February 2012 - 21:39

finde das auch komplett bescheuert allein auf die Idee zu kommen das weiterzuverkaufen.

#26 User is offline   dgdg 

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Posted 21 February 2012 - 09:13

View PostBrunhilde, on 15 February 2012 - 13:29, said:

Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".
Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.


Das Programm MS Office ist kostenlos. Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des Programmes ist über eine personengebundene Registrierung und dem Obulus von 800 Euro abgegolten. :bounce:

#27 User is offline   Sprawl 

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Posted 12 March 2012 - 11:29

View Postmh0001, on 10 February 2012 - 18:26, said:

Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).

Und wie sieht es mit Ausübung des Widerrufrechts nach dem Fernabsatzgesetz bzw. §§ 312b ff. BGB aus?

#28 User is offline   ML1982 

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Posted 01 May 2012 - 13:11

Macht doch einfach mal ein Update, was eine neue Lizenz erfordert, dann seit ihr diese "Leichen" aus der Vergangenheit los.

Bei dem Leistung/Preis Verhältnis fände ich das gerechtfertigt!!!

Ich würde einen DVBViewer 5.0 für 15€ Kaufen, auch wenn ich schon den 4er bezahlt habe!

#29 User is offline   erwin 

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Posted 04 May 2012 - 05:50

Wenn man mal die Hobbyjuristerei von einigen wenigen hier wegläßt, ist dies hier ganz interessant:

http://www.teltarif....news/46592.html

Insbesondere wenn ich an den kostenlosen Updateservice des DVBV denke diese Passage hier:

"Der Käufer einer Software-Lizenz habe demzufolge das Recht seine Lizenz und seine Erst-Kopie der Software weiter zu verkaufen, da das Verbreitungsrecht des Urhebers "erschöpft" sei. Dagegen habe sich aber das Vervielfältigungsrecht nicht erschöpft. Der Käufer der Gebraucht-Software hat daher kein Recht auf einen erneuten Download der Software."

#30 User is offline   scotch 

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Posted 04 May 2012 - 08:16

View PostML1982, on 01 May 2012 - 13:11, said:

Macht doch einfach mal ein Update, was eine neue Lizenz erfordert, dann seit ihr diese "Leichen" aus der Vergangenheit los.

Bei dem Leistung/Preis Verhältnis fände ich das gerechtfertigt!!!

Ich würde einen DVBViewer 5.0 für 15€ Kaufen, auch wenn ich schon den 4er bezahlt habe!



Naja, damit wäre die 4er Version ja nicht aus der Welt. Und es wird genug Geizknüppel geben (Tschuldigung aber wer keine 15€ für das Programm übrig hat sich aber die entsprechende Hardware für ein HTPC kaufen kann ist für mich nicht unter bemittelt.) die auf ihr "Supportrecht" der 4er Version pochen würden und rumnerven. Es ist diese in Deutschland immer schlimmer werdende "alles umsonst und immer Recht hab Mentalität" die mich so unendlich nervt!

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