Jump to content

DVBviewer zu verkaufen


Recommended Posts

Hey, es soll ja auch dabei bleiben dass es Leute gibt die gerne spenden und die Software aus solidarität behalte bzw mehrfach kaufen!

 

Allerdings kann mir doch keiner hier erzählen, dass es in Ordnung ist in AGBs und per Email zu sagen dass ein Verkauf möglich ist, dann aber sein Versprechen nicht zu halten.

 

Ihr vertretet hier oft sehr Ansichten die moralisch absolut gerechtfertigt und nachvollziehbar sind. Betrachtet man das Ganze aber objektiv, so ist der Wiederverkäufer und dessen Käufer im Recht.

 

Ich kanns nur wiederholen, es wäre doch das sinnvollste eine hohe Bearbeitungsgebühr für die Weitergabe der Lizenz oder ein generelles verbot der Weitergabe einzuführen.

 

Dann kommts nicht soweit.

 

Aber Versprochen ist Versprochen und Vertrag ist Vertrag.

Link to comment
Ich kenn genug, also brauchen wir nicht weiter drüber zu diskutieren...
Ich auch, aber die brauchen alle keinen DVBViewer, weil sie entweder kein Geld für einen PC haben oder von ihren Eltern so oder so alles geschenkt bekommen.

 

Zum Thema: In den Lizenzbedingungen steht:

Eine Übertragung des Nutzungsrechts (Weiterverkauf) ist nur gegen Rückgabe der Lizenz (Kundendaten) an cm&v Hackbart möglich. cm&v Hackbart wird dem Rechtsnachfolger eine neue Lizenz erteilen. Erfolgt ein Weiterkauf entgegen diesen Bestimmungen so bleibt die Haftung des ursprünglichen Käufers für jeglichen Missbrauch der Kundendaten bestehen. Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 20 erhoben. Der Betrag errechnet sich wie folgt: EUR 15 für die neue Lizenz und EUR 5 Verwaltungsaufwand der für das Sperren der alten Zugangsdaten notwendig ist. Nach Eingang der Zahlung werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse des Nachkäufers die neuen Lizenzdaten gesendet.
Link to comment

wie arm ist das den,flux also einfach mal die AGBs ändern...wenn man nicht im Recht ist.

 

Herr Hackbart wollen sie mir jetzt ein Widerrufsrecht einräumen? wegen Änderung der AGBs? welches Zustimmungspflichtig ist seitens käufer

 

kein problem überweisen sie mir dann bitte 15€ und ich kauf DVBViewer neu...

 

oder wollen sie wirklich eine Abmahnung provozieren?

Edited by freetgy
Link to comment
Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 20 erhoben.

Schön, aber doch nicht im vorliegendem Fall. Die Vertragsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs galten, können nicht eigenmächtig von einem der Vertragspartner nachträglich geändert werden. IMHO eine ziemlich armselige Vorstellung.

Link to comment

So langsam wird es echt doof, ich werde mir überlegen meine Lizens bald zu verschenken, oder einzustampfen, ich denke so verliert man Leute innerhalb der Community und um es nochmal mehr auf den Punkt zu bringen: Die Logik hier zu sagen das die "Projekte" darunter Leiden würden, wenn alle die hier etwas dafür tun, es auch noch in ihrer Freizeit machen und umsonst, ist ja wohl voll daneben!

Link to comment

nur um die ursprüngliche Regelung in erinnerung zu halten, an die sich Herr Hackbart nicht gebunden fühlt, und weswegen dieses Problem hier existiert.

Ich wüsste nicht wo ich objektiv und moralisch irgendwelche Schuld haben sollte.

 

Eine übertragung des Nutzungsrechts (Weiterverkauf) ist nur gegen Rückgabe der Lizenz (Kundendaten) an cm&v Hackbart möglich. cm&v Hackbart wird dem Rechtsnachfolger eine neue Lizenz erteilen. Erfolgt ein Weiterkauf entgegen diesen Bestimmungen so bleibt die Haftung des ursprünglichen Käufers für jeglichen Missbrauch der Kundendaten bestehen.

 

und das zu dem Argument man täte nichts, kostenlose mund zu mund propaganda die ihr verliert:

http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=447205

http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=438145

 

und das ist nur ein bruchteil an posts von mir zu diesen themen, in einem von vielen Foren.

 

Ihr kalkuliert da also sehr kurzsichtig...

Edited by freetgy
Link to comment
Stand der Rechtsprechung ist, dass man Software weiterverkaufen darf (immer!), da gibt es meiner (laienhaften) Meinung nach nicht zu rütteln.

 

Meiner fachlichen Meinung nach schon. Du beziehst dich vermutlich auf die bekannte BGH-Entscheidung zu Microsoft-OEM-Software aus dem Jahr 2000. Der sog. Erschöpfungsgrundsatz ist vorliegend aber nicht anwendbar, da der DVBViewer fast ausschließlich online vertrieben wird (Ausnahmen sind zwar möglich gegen Aufpreis, ist aber noch nicht vorgekommen).

 

Zuletzt ist zu diesem Thema eine Entscheidung des LG München I ergangen, abgedruckt in NJOZ 2006, 546. Diese Entscheidung wurde dann einige Monate später vom OLG München bestätigt. Tenor des Urteils bzw. des Beschlusses ist, dass der Erschöpfungsgrundsatz, wonach der Hersteller nach § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG mit dem Erstverkauf das weitere Verwertungsrecht an dieser Kopie verliert, nicht bei reinen Online-Käufen - d. h. Download-Ware - nicht zum Tragen kommt.

 

Ungeachtet dessen räumt(e) cm&v Hackbart aus Kulanz jedoch die Möglichkeit einer Übertragung ein. Dazu muss der Erstkäufer die Daten des Nachkäufers mitteilen und verzichtet gleichzeitig auf seine bisherige Lizenz und damit der weiteren Nutzung der Software. Der Nachkäufer erhält dann von cm&v Hackbart eine neue Lizenz. Die Fa. Hackbart vertraut insoweit darauf, dass der Erstkäufer die Software nicht weiter nutzt und macht dies nicht von irgendwelchen Nachweisen abhängig.

 

Wenn es bei der Abwicklung nun zu Problemen kommt, weil eventuell eine E-Mail nicht den Empfänger erreicht hat, dann sollte es wohl möglich sein, dies mit einem Schreiben oder eines Anrufes zu klären und nicht im Forum Zeter und Mordio zu schreien.

 

Um es noch mal zusammenzufassen: Ein "Weiterverkauf" ist im Rahmen der Lizenzbedingungen möglich ( http://DVBViewer.com/de/index.php?page=terms , letzter Absatz).

 

Ganz klar muss aber auch gesagt werden, dass diese Option nicht geschaffen wurde, um den Handel mit Lizenzen zu ermöglichen. Hintergrund war die Überlegung, dass jemand aus welchen Gründen auch immer die Software nicht verwenden kann oder diese für eine andere Person erworben hat. Da in letzter Zeit jedoch vermehrt Anfragen vor allen Dingen von Kunden auftauchen, die nicht in diese Gruppen fallen, sondern die Software selbst z. B. schon lange nutzen, hat sich die Fa. Hackbart entschlossen, künftig eine Verwaltungsgebühr in Höhe eines Betrages von EUR 20,00 zu erheben; die AGB wurden mit künftiger Geltung angepasst.

 

Dies hat nichts mit "Armseligkeit" zu tun. Ein Lizenzverkauf (Weiterverkauf) macht Sinn, wenn es sich um hochpreisige Software handelt. Bei einem Produkt mit einem Verkaufspreis von EUR 15,00 ist so etwas eher unsinnig. Da die Fa. Hackbart wie festgestellt nicht verpflichtet ist, einen Weiterverkauf überhaupt zu gestatten, so steht es ihr erst recht frei, diese Möglichkeit nach eigenem Ermessen auszugestalten.

 

 

Eine Mehrfachinstallation im selben Haushalt ist bei rein privater Nutzung zulässig.

Link to comment

Ihr seid doch alle daneben!

 

Wegen sowas so einen Aufstand zu machen... dann soll der arme Junge seine Lizens verkaufen, der andere arme Junge die Lizens kaufen und FINITO!

 

Mein lieber Gott noch! Wenn sich das beide nicht leisten können und ist es doch gut....

Habt ihr nichts besseres zu tun? In der Zeit hätte man schon längst 15€ verdienen können.....

 

Als Tipp: eröffnet ein Konto bei der Commerzbank, schnappt euch die 75€ Prämie, kauft den DVBViewer und behaltet 60€.

 

Wenn die beiden jetzt richtig Geld haben, oder die Software genutzt haben, dann würde ich sagen: Und tschüss aus der Gesellschaft... Sowas kann man leider nicht gebrauchen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Edited by ebi
Link to comment

@Oliver

 

Hallo und vorweg, ich finde dein Statment gut und das es ebbes trocken ist, hat mit der Sache selbst zu tun.

 

Ein Kritikpunkt bleibt jedoch offen, eure Einstellung was 15.- Euro angeht und den Zusammenhang damit. Ich weis nicht wie oft ich nun gelesen habe das wer gesagt hat: "Was willst du sein, ein Kunde, denk mal nach, du hast gerade einmal 15.- Euro für die Software bezahlt, also jammer hier nicht rum und sage du währest ein Kunde"!

 

Der Kreis geht dann nun weiter über auf den Weiterverkauf und anderen Ansprüchen................

 

Da frage ich mich mal unverschämter Weise folgendes:

 

Die Community macht alles Kostenlos und in ihrer Freizeit, das räum eingen Mods hier scheinbar ein, unverschämt, beleidigend und sich von Oben herrab zu verhalten.

Verdienen tut hier nur einer und keiner muss groß rumrechnen und Spekulieren, wenn man die Mitgliederzahl mal 15.- Euro nimmt, da bleibt es aus, das man der Meinung wäre, das der Urheber am Hungertuch nagt!!!

 

Die Einstellung verschiedener hier, das es unverschämt und "Schmarotzerhaft" sei, den Viewer weiter zu veräußern, ist genau die, die aus "Geiz ist Geil'" resultiert! Alle Mithilfe und Beisteuerungen umsonst haben wollen (Geiz), sich bei 15.- Euro querstellen (ist) und Kunden gibt es nicht, weil es kostet nur 15.- Euro (Geil)!

 

Irgend etwas verstehe ich hier nicht, kann mir mal wer mit seiner wertvollen Erfahrung weiter helfen!?!?

Link to comment

Ich finde die Bauernschläue (sorry nicht böse gemeint) einiger Leute die hier bestimmte Dinge schreiben ziemlich naiv. Schaut man sich die Sektionen im Forum an gibts eine für die TE, für die Informationen bezüglich Schnittsoftware und so weiter. Ich glaube kaum das hier jeder der sich hier angemeldet hat eine Proversion besitzt (bzw. gekauft hat). Das alleine bestätigt schon die Suche nach Begriffen wie 20 Minuten, Kopierschutz...

Auch sind 15 Euro nicht als Reingewinn zu verstehen. Mal so ganz einfach verständlich und nüchtern ausgedrückt schlüsselt sich die Gebühr von 15 Euro wie folgt auf:

 

15 Euro * 19% = 2.85 Euro -> Mehrwertsteuer

 

12.15 Euro bleiben Nach Steuer übrig, davon gehen geschätzte 40% an weiteren Steuern ab, dass wären 7.29 Euro was übrig bleibt.

Geht man davon aus das die Sparkasse Kontoführungsgebühr (abhängig von eingehenden Transaktionen) und Paypal auch noch eine Gebühr verlangt bleibt es bei geschätzten ~6.50 Euro.

Hinzu kommen noch Kosten (die ich hier aber außen vor lasse), da diese Steuerseitig gegengerechnet werden können.

Glaubt hier jemand allen ernstes das man damit Reich wird?

Zum Thema Nutzer steuern viel bei: Wo anders nennt sich das "User Driven Development" und der Preis des besagten Projektes (ohne das Kind beim Namen zu nennen) ist 3x so hoch wie des DVBViewer's + Jährlich darf man die Milch in Form von neuen Tüten erneut kaufen.

 

Auch finde ich es famos wie man denken kann das der Support sich ausschließlich auf das Forum beschränkt, denn das ist ja nur die Dunkelziffer. Ich möchte nicht wissen wie viele Telefonate (ist ja nur eine normale Telefonadresse und keine 0800er Nummer) bzw. eMails bei Fa Hackbart eintrudeln. Alleine der (wenngleich etwas lustig formulierte) "Blog"- Eintrag auf der Hauptseite lässt da auf eine nicht unerhebliche Anzahl von Anrufen zu später Stunde schließen.

 

Achso, und wenn ich mir etwas nicht leisten kann dann gibt es für mich 2 Optionen:

Option a) Ich verzichte darauf

Option ;) Ich spare und freue mich wenn ich es mir leisten konnte.

 

Gerne nutzen einige Leute sicher auch noch die Dritte Möglichkeit, welche es in mehreren Variationen gibt die ich aber (da ich selbst hart für mein Geld arbeiten muss) niemals in Betracht ziehen würde.

 

Peter

Edited by ElecardFAN
Link to comment

hmm... Ich glaub leider die ganze Diskussion führt ins Nichts.

Ich denke durch die AGBs ist nun klar, dass der Weiterverkauf im normalfall möglich ist. Das kostet dann 20€.

Das einzige woran man sich aufhängen könnte ist dass die AGBs im Nachhinein geändert wurden, daher fänd ich es anständig den beiden unzufriedenen Jungs oder Mädels (Wiederverkäufer und Käufer der Lizenz) ihren Deal zu gewähren.

 

Dann macht den Thread zu oder löscht ihn und alles ist in Butter. Man könnte noch eine Mail an die Pro-Version Benutzer schicken, dass die AGBs geändert wurden.

 

Naja ich will mir hier nicht anmaßen jemanden zu sagen wie er zu handeln hat ;). Ich fänds nur spitze wenn diese Sache hier endlich zu einem Ende kommt.

 

Dann kann die Zeit aller beteiligten wieder in optimierung der Software gesteckt werden oder in all die anderen wichtigen Dinge des Lebens...

Link to comment

Hallo, auch nicht böse von mir gemeint, wenn ich sage das ich das mit dem Bauern zurück geben darf, natürlich sind nicht alle Mitglieder gleich 15.- Euro Kunden, aber Technisat und Digital Everywhere auch nicht, die für die Produktlizensen bestimmt nicht wenig zahlen. Es geht auch nicht alleine um den Umsatz, der mir beileibe egal sein kann, sondern das es bestimmt nicht so ist, das da wer unter der Brücke lebt oder dieses muss, wenn er nicht 2X 15.- Euro für die selbe Sache bekommt, aber eigentlich sollte dir das klar sein, oder!?

Der Support ist der "Job" und keine "Gefälligkeit", also wird darum auch keine Träne geheult, oder weint wer wenn du arbeitest für dein Geld und hat die Moral dir alles 2X zu bezahlen!?

Die Summe spielt doch überhaupt keine Rolex, Wert bleibt Wert, unbelassen von solchen aufgezählten Kriterien. Das wäre für mich eher "Bauernschläue" als das jemand die Frechheit hat, sich nach dem Bezahlen Kunde zu nennen, oder sein erworbenes weiter zu veräußern.

 

Das mit dem sich Leisten können, ist doch hinten an, für etwas "gebrauchtes" zahlt doch niemand den vollen Preis und ich finde es unehrlich wenn hier die Leute so tun wollen als ob!

Sie seien Karl Napp und 15.- Euro ist kein Geld, sowas legt man sich dann hin und läßt es verstauben, damit die Community davon leben kann (!!!??? ein neuer User der freiwillig mitarbeitet und das kostenlos und in seiner Freizeit, ist also im Umkehrschluss schädlich, nur weil er jemanden 10.- Euro gegeben hat und nicht hier 15.-) und wenn schon verkaufen, dann den Orginalpreis an den Verkäufer + den Orginalpreis oder gar mehr an den Hersteller, also bei solchen Äußerungen möchte ich auch nochmal ein Projekt in so eine Richtung starten:-)

 

Grüße

Link to comment

So mein letzter Post zu diesem Thema.

 

Ich habe meinem Neffen da er sich keinen Rechner leisten kann, einen großteil aus meinem 2.Rechner geschenkt, incl Skystar 2.

 

Da ein Satanschluss vorhanden war, lag es nahe auch mit dem Rechner fernzusehen.

Dazu brauchte es eine DVB Lizenz, wie es der Zufall so wollte hatte jux in dem Zeitraum ein User diesen verkaufsthread erstellt und wir einigten uns.

Bisher lief bei meinem Neffen ein freeware programm, mehr schlecht als recht, da englischsprachig.

 

Er erhielt eine Email(Titel DVBViewer),ich dachte es ging alles glatt mit der Lizenz, und ich lies die Sache vorerst ruhen.(in gedanken es später einzurichten)

Es stellte sich nun nach monaten raus das diese mail eine rundmail des Verkäufers war die an Hackbart mich und die neue Email ging mit der Bitte um übertragung der Lizenz.

 

Ich meldete mich mehrfach bei Herr Hackbart mit der Nachfrage was los sei und erneuter zusendung der Email! von mehreren Anfragen wurde eine einzige beantwortet mit einer Ablehnung unter fadenscheiniger Begründung.

 

Zwischenzeitlich habe ich meinem Neffen eine neue Lizenz geschenkt. Er ist glücklich und das reicht mir.

 

Nun wollte ich die damit 3.te Lizenz nutzen , nach dem das eigentlich "einfache" Problem lösbar sein sollte und schrieb hier im forum deswegen rein und meldete mich beim verkäufer der Lizenz.

 

Wie man hier deswegen nun zum Teil als Geiz ist Geil Schmarotzer abgestempelt wird nur weil man für eine Software nicht mehr als nötig ausgeben möchte/kann ist...nur noch zum Kopfschütteln

 

Ich kann mich auch noch an patzige Antworten zu fragen von Forumsseite als ich damals mit der Skystar 2 und der TE version hier mal fragen hatte bzw. nachlas (" Es gibt kein support...etc")

 

Das ist ein Armutszeugnis und asozial.

 

Vielleicht sollten manche herren mal über den Tellerrand schauen und nachdenken bevor sie posten.

 

Das ich enttäuscht bin von Herrn Hackbart ist wohl nicht zu verübeln.

Edited by freetgy
Link to comment

So ich schließe jetzt den Thread, da ich mich weigere noch mehr geistige Ergüsse zu lesen. Fakt ist durch den Missbrauch unserer Gutmütigkeit sehen wir uns gezwungen einige vormals kostenfrei zur Verfügung gestellten Servicedienste in dieser Form nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

 

Damit Oliver's Text nicht untergeht packe ich diesen als letzten Eintrag in Form eines Quotes an diesen Post.

 

Meiner fachlichen Meinung nach schon. Du beziehst dich vermutlich auf die bekannte BGH-Entscheidung zu Microsoft-OEM-Software aus dem Jahr 2000. Der sog. Erschöpfungsgrundsatz ist vorliegend aber nicht anwendbar, da der DVBViewer fast ausschließlich online vertrieben wird (Ausnahmen sind zwar möglich gegen Aufpreis, ist aber noch nicht vorgekommen).

 

Zuletzt ist zu diesem Thema eine Entscheidung des LG München I ergangen, abgedruckt in NJOZ 2006, 546. Diese Entscheidung wurde dann einige Monate später vom OLG München bestätigt. Tenor des Urteils bzw. des Beschlusses ist, dass der Erschöpfungsgrundsatz, wonach der Hersteller nach § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG mit dem Erstverkauf das weitere Verwertungsrecht an dieser Kopie verliert, nicht bei reinen Online-Käufen - d. h. Download-Ware - nicht zum Tragen kommt.

 

Ungeachtet dessen räumt(e) cm&v Hackbart aus Kulanz jedoch die Möglichkeit einer Übertragung ein. Dazu muss der Erstkäufer die Daten des Nachkäufers mitteilen und verzichtet gleichzeitig auf seine bisherige Lizenz und damit der weiteren Nutzung der Software. Der Nachkäufer erhält dann von cm&v Hackbart eine neue Lizenz. Die Fa. Hackbart vertraut insoweit darauf, dass der Erstkäufer die Software nicht weiter nutzt und macht dies nicht von irgendwelchen Nachweisen abhängig.

 

Wenn es bei der Abwicklung nun zu Problemen kommt, weil eventuell eine E-Mail nicht den Empfänger erreicht hat, dann sollte es wohl möglich sein, dies mit einem Schreiben oder eines Anrufes zu klären und nicht im Forum Zeter und Mordio zu schreien.

 

Um es noch mal zusammenzufassen: Ein "Weiterverkauf" ist im Rahmen der Lizenzbedingungen möglich ( http://DVBViewer.com/de/index.php?page=terms , letzter Absatz).

 

Ganz klar muss aber auch gesagt werden, dass diese Option nicht geschaffen wurde, um den Handel mit Lizenzen zu ermöglichen. Hintergrund war die Überlegung, dass jemand aus welchen Gründen auch immer die Software nicht verwenden kann oder diese für eine andere Person erworben hat. Da in letzter Zeit jedoch vermehrt Anfragen vor allen Dingen von Kunden auftauchen, die nicht in diese Gruppen fallen, sondern die Software selbst z. B. schon lange nutzen, hat sich die Fa. Hackbart entschlossen, künftig eine Verwaltungsgebühr in Höhe eines Betrages von EUR 20,00 zu erheben; die AGB wurden mit künftiger Geltung angepasst.

 

Dies hat nichts mit "Armseligkeit" zu tun. Ein Lizenzverkauf (Weiterverkauf) macht Sinn, wenn es sich um hochpreisige Software handelt. Bei einem Produkt mit einem Verkaufspreis von EUR 15,00 ist so etwas eher unsinnig. Da die Fa. Hackbart wie festgestellt nicht verpflichtet ist, einen Weiterverkauf überhaupt zu gestatten, so steht es ihr erst recht frei, diese Möglichkeit nach eigenem Ermessen auszugestalten.

 

 

Eine Mehrfachinstallation im selben Haushalt ist bei rein privater Nutzung zulässig.

 

Sollten Schlüssel oder personalisierte Lizenzen im Internet auftauchen werden wir sämtliche uns zur Verfügung stehenden Schritte vornehmen, den Inverkehrbringer juristisch zu belangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Christian Hackbart

Link to comment
Guest
This topic is now closed to further replies.
×
×
  • Create New...