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Zwangskabelanschluss


erwin

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Hallo vielleicht kann jemand helfen.

 

Bisher haben die Mieter unseres Mehrfamilienhauses Kabelfernsehen über einen Drittanbieter bezogen. Mieter die das nicht wollten oder brauchten, so wie ich, wurden über ein Sperrfilter im Keller von der Versorgung ausgeschlossen. Nun will die Kabelversorgung der Vermieter in Eigenregie übernehmen und über die Betriebskosten abrechnen, und zwar zwangweise für _alle_ Mieter.

 

Nun meine Frage, kann ich auf die weitere Verwendung des Sperrfilters bestehen und so der Zwangsversorgung und ihren Kosten entgehen?

 

erwin

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Das hängt schlicht und einfach von der Rechtsauslegung der örtlichen Gerichte ab.

 

Einige Gerichte sind in der Vergangenheit davon ausgegangen, daß das Vorhandensein eines Kabel-Anschlusses eine Wohnwertverbesserung ist. Folglich haben sie geurteilt, daß der Mieter die Bereitstellung des Kabel-Anschlusses als Modernisierungsmaßnahme dulden und somit auch die damit verbundenen Kosten tragen muß.

 

Andere Gerichte haben, insbesondere in größeren Städten, wo man viele Sender per DVB-T empfangen kann, oder wenn bereits eine Gemeinschafts-Satanlage vorhanden war geurteilt, daß ein Kabelanschluß eben doch keine Wohnwertverbesserung sei und somit vom Mieter nicht geduldet werden muß.

 

Daher kann ich dir nur den Ratschlag geben, bei einem örtlichen Mieterverein oder einem örtlichen Anwalt nachzufragen, denn diese wissen entweder bereits, wie die Gerichte bei dir vor Ort diese Angelegenheit sehen oder können es zumindestens für dich recherchieren. Eine höchstinstanzliche Rechtsprechung vom BGH zu diesem Thema, an welche untere Instanzen dann gebunden wären, gibt es, soweit mir bekannt ist, nicht.

Edited by NanoBot
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Ich dank euch beiden erstmal.

 

Einige Gerichte sind in der Vergangenheit davon ausgegangen, daß das Vorhandensein eines Kabel-Anschlusses eine Wohnwertverbesserung ist. Folglich haben sie geurteilt, daß der Mieter die Bereitstellung des Kabel-Anschlusses als Modernisierungsmaßnahme dulden

Als Modernisierungsmassnahme akzeptiere ich dies auch. Mir geht es ausschließlich um die Kabelversorgungsgrundkosten, nicht die 11% Umlage. Vor einigen Jahren wurde im Rahmen einer Komplettsanierung auch Kabelanschlüsse gelegt aber nicht durch den Vermieter genutzt, sondern per Gestattungsvertrag einem Drittanbieter überlassen der auf freiwilliger vertraglicher Basis _seine_ Kabelkunden bedient hat. Die damalige Betriebskostenposition "Antenengebühr" wurde gestrichen (und die Antenne totgelegt) mit der Begründung ihr könnt ja jetzt Einzelverträge abschließen und überhaupt gibts ja nun DVB-T.

 

Steht zum Thema Kabelanschluss etwas im Mietvertrag?

Kompliziertes Thema, deshalb dachte ich vielleicht über die Sperre wäre alles schneller abgeklärt.

Mietvertrag ist Alt-DDR-Vertrag. Da stand nichts von Kabelfernsehen. Es stand noch nichtmal was über Betriebs- oder Nebenkosten. Die wurden nach der Wende 1991 eingeführt.

Mit einem Schreiben: "Neuberechnung der Nutzungsgebühr zum 1.1.1991 wegen Erhöhung der Grundmiete und Einführung der Betriebskostenumlage"

und

 

"Die ab 1.1.1991 zu zahlende monatliche Miete wird auf der Grundlage

- ...

- ...

- der Betreibskosten-Umlageverordnung (BetrLostUV) v. 17.6.91

 

berechnet

 

Nur Anschreiben, kein Neuvertrag!

 

Auch keine konkrete Benennung irgendwelcher Betriebskostenpositionen! Nur

 

"Andere Betriebskosten i.S.d. beigefügten Anlage zu $1 Abs. 5 der BetrKostUV" = ###### DM

 

Und wie gesagt jahrelang tauchte in den Folgejahren in den Betriebskostenabrechnungen, die jetzt mit Einzelpositionen unterlegt waren, der Posten "Kableanschluss" nicht auf. Einige Zeit noch die "Antennengebühr" (siehe oben).

 

 

Jetzt will man sich auf die BetrKostUV berufen nach der "Kabelgebühren" umlagefähig sind.

 

erwin

Edited by erwin
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Hm das ist schwierig.

Mietrecht ist auch nicht gerade mein Fachgebiet.

Die Regelungen im Mietvertrag gelten grundsätzlich mal.

 

Man kann ggf. abweichende Vereinbarungen treffen (auch mündlich und/oder durch tatsächliches Handeln), aber das ist ne unsichere Geschichte.

Kann man sich vielleicht mit dem Vermieter einigen? Es geht ja nur um die laufenden Kosten, die bei dir ja auch nicht anfallen würden?

Edited by nuts
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Hm das ist schwierig.

Ja. Ich hatte deshalb auch eingegrenzt auf die Frage, ob jemand was weiss ob eine Sperrmöglichkeit falls technisch möglich (wie bei mir) auf Wunsch des Mieters vom Vermieter auch zu benutzen ist (nicht mal, ob ich auf die _Schaffung_ einer solchen Möglichkeit pochen kann - einfach nur so weiterlaufen wie bisher).

 

Kann man sich vielleicht mit dem Vermieter einigen? Es geht ja nur um die laufenden Kosten, die bei dir ja auch nicht anfallen würden?

Ich denka mal eher nicht. Ein Widerspruch von mir wurde erstmal abgelehnt. Es geht ihm wohl darum möglichst viele (also alle Mieter) zum Zahlen zu bringen. Da es eine Wohnungsgenossenschaft ist, stelle ich auch nicht auf Bereicherung ab. Er will halt diese Kosten für alle Mieter drücken. Von ca 11 Euro einzelvertraglich auf ca 9 Euro durch Zwangseinzug für aber dann alle. Seine diesbezüglichen Erklärungen (solidarisch mit den anderen sein etc) klangen dann auch wieder ziemlich sozialistisch.

 

 

erwin

 

EDIT

 

Ah ja nochwas. Es soll auch nur ein Grundpacket geliefert werden. HD+ etc. soll dann doch wieder über den Drittanbieter einzelvertraglich laufen. Daraus schließe ich, dass die Sperrfilteranlage im Keller vom Vermieter nicht abgebaut werden kann(er könnte ja argumentieren diese aus Kostengründen abbauen zu müssen).

Edited by erwin
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Ich will mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und Rechtsberatung ist ja eigentlich auch nicht erlaubt.

 

Wenn die Kabelumlage im Mietvertrag geregelt ist (scheint hier der Fall zu sein), dann hat der Mieter schlechte Karten dagegen vorzugehen (und auch keinen Anspruch auf den Sperrfilter).

Ob man sich auf die jahrelange Vereinbarung (konkludentes Handeln) mit dem Sperrfilter berufen kann ist imho fraglich und da der Vermieter nicht gesprächsbereit ist wird das im Zweifelsfall ein Richter entscheiden müssen.

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Es soll auch nur ein Grundpacket geliefert werden. HD+ etc. soll dann doch wieder über den Drittanbieter einzelvertraglich laufen. Daraus schließe ich, dass die Sperrfilteranlage im Keller vom Vermieter nicht abgebaut werden kann(er könnte ja argumentieren diese aus Kostengründen abbauen zu müssen).

Wozu sperrfilter? Diese extradienste sind doch sowieso verschlüsselt. Ein filter macht auch nur sinn, wenn es ein sternverkabelung ist. Am einfachsten könnte man deine dose zugipsen ;)

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Wozu sperrfilter? Diese extradienste sind doch sowieso verschlüsselt.

Ja klingt logisch. Aber wenn die mir ein (verschlüsseltes) HD+ Signal bis an die Dose liefern, wozu soll ich dann einen Vertrag mit dem Drittanbieter schließen? Schlie0e ich den dann nicht mit ASTRA oder den HD+ Anbietern direkt?

 

erwin

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Du kriegst ein verschlüsseltes HD+ Signal an deine Dose.

Vom Kabelanbieter bekommst du auf Wunsch dann eine entsprechende Karte (kostet natürlich auch etwas) und kannst mit CI+ fähiger Hardware auch gucken.

Den Vertrag schließt du selbst mit dem Kabelanbieter.

 

Der Vermieter übernimmt nur die Grundversorgung. Dazu schließt er einen Vertrag mit dem Kabelanbieter ab und legt die Kosten auf die Mieter um.

Analoges Kabel und einige digitale Sender (ÖR's und manchmal auch ein paar Private SD Kanäle) sind da meist dabei.

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