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Automatischer Aufnahmesplit


Webturtle

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Hallo,

 

früher gab es bei den Aufnahmeoptionen die Möglichkeit, einzustellen, daß bei einer bestimmten Größe der Aufnahme (z.B. 4 GB) eine neue Datei angefangen werden sollte. Diese Option kann ich bei der aktuellen Version leider nicht mehr finden. Da es immer noch Medien gibt, die in Fat32 formatiert sind und auch Geäte vorkommen, die nur Fat32 Medien lesen können, sogar bei neuen Geräten wie DVB-T2 HD Receivern ist dies zu beobachten, wäre diese Einstellmöglichkeit sehr sinnvoll.

 

 

Viele Grüße

 

Webturtle

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Wenn ein FAT32-Laufwerk als solches erkannt wird, erfolgt der Split automatisch vor der 4 GB-Grenze. Ansonsten gibt es die Möglichkeit noch als Tweak.

 

Da du für dich behälst, um welches Programm es geht, lässt sich nichts genaueres sagen.

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Zitat

 

Hallo Griga,

 

vielen Dank für den Tip mit dem Tweaker.

 

Im Rechner ist eine in NTFS formatierter Festplatte eingebaut, also ergeben sich manchmal recht große Dateien. Das Problem ist nicht irgendein TV- oder Softwareprogramm (Was ist mit Programm gemeint? Der Begriff ist mehrdeutig!), das ich für mich behalten könnte, sondern sind einmal USB-Sticks, die ich verwende, um aufgenommene Sendungen zu transportieren, und die ich nicht immer vor der Verwendung auf NTFS umformatiert habe und  Mediaplayer für den TV (z.B. ein neuer DVB-T2 HD Receiver Telestar Imperial T2 IR plus (plus steht für Aufnahmemöglichkeit)). Dieser kann nur Fat32 Medien erkennen. Betroffen sind daher längere Sendungen, die die 4 GB-Grenze überschreiten. Früher hatte ich diese Größe für den Autosplit eingestellt, so daß auch bei langen Aufnahmen keine Probleme entstanden. Der DVB-T Receiver hatte nämlich dieselbe Beschränkung für die Wiedergabe von MPG-Aufnahmen.

 

 

Viele Grüße

 

Webturle

 

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1 hour ago, Webturtle said:

Das Problem ist nicht irgendein TV- oder Softwareprogramm

 

Wenn du sowas postest und keine support.zip beifügst, solltest du zumindest angeben, ob es sich um den DVBViewer Pro, DVBViewer GE oder Recording Service handelt. Unterliegst du in der Hinsicht einer Schweigepflicht? Oder hälst du uns für Hellseher?

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