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Forums-regeln


Engelbert

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Auch nach nochmaligem Studieren der Forums-Spielregeln möchte ich gerne wissen, ob Foren-Betreiber (Administatoren, Moderatoren, etc.) in diesem Forum berechtigt sind, User-Beiträge, die den Regeln entsprechen, kommentarlos zu löschen?

 

MfG Engelbert

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Dieses Werk wurde von solchen Leuten zusammengetragen, damit auch die Allgemeinheit einen Überblick über den Verhaltenskodex erlangen kann. Im Einzelfall liegt die Entscheidungsgewalt dann im Ermessen eines Moderator oder Admin.

 

 

Gegenfrage zu deiner These (nur zum Nachdenken):

 

Du betreibst eine Homepage mit einem Gästebuch. Jetzt hat jemand einen Eintrag im Gästebuch vorgenommen. Darfst du jetzt das Gästebuch deiner eigenen Homepage noch in irgendeiner Form verändern oder entfernen??

 

Du besitzt einen Onlineshop. Jetzt hat jemand zu einem Artikel einen Kommentar abgegeben. Mußt du jetzt dieses Produkt dein Leben lang im Onlineshop deswegen vorhalten, selbst wenn es nicht mehr produziert wird??

 

 

 

BTW: Das wird mir jetzt zu off Topic. Da ich zu deiner Frage keinen konkreten Hintergrund erkenne, erinnert mich diese Art zu Fragen eher an §3, letzter Satz :bounce:

Ich befasse mich lieber mit relevanteren Themen. Daher ist das hier meine letzte Antwort zu diesem Thema. Bis denn

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Das Regelwerk stellt eine Satzung dar, die für alle gilt.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin der Verfasser. Wenn Änderungen vorgenommen werden, dann ist das am Datum am Ende der Regeln ersichtlich. Es wird allerdings keine Änderungen geben, um einen Einzelfall zu regeln, es sei denn, es handelt sich um eine "planwidrige Regelungslücke".

 

Normalerweise besteht kein Bedürfnis, Beiträge, die den Regeln entsprechen, zu löschen. Es dürfte auch nicht vorkommen. Eine Ausnahme kann sein, wenn der Inhalt des Beitrags sachlich derart falsch ist, dass er faktisch geschäftsschädigend ist. - Dies ist so eine planwidrige Lücke, die ich demnächst berücksichtigen werde.

 

@Engelbert: Dies sind abstrakte Ausführungen, da mir der konkrete Vorgang nicht bekannt ist.

 

Als Generalklausel haben wir u. a. die §§ 2, 3 des Abschnitts I. Darunter lässt sich sehr viel fassen. In Einzel- oder Grenzfällen ist es möglich, dass ein Moderator oder Administrator sein Ermessen zu weit gebraucht.

 

Allerdings ist es mir persönlich so lieber, als dass wir irgendwann Zustände wie z. B. im Heise-Forum haben. Manche kennen vielleicht das Prinzip des "broken window".

 

Jedenfalls wird in Zukunft darauf geachtet werden, dass es keine willkürlichen Mod-/Admin-Entscheidungen geben wird.

 

Oliver

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Jeder Mod oder Admin muss sein Verhalten den anderen Mods oder Admins gegenüber rechtfertigen. Es gibt interne Bereiche, in denen solche sachen besprochen werden.

 

Prinzipiell sollen sich natürlich auch Mods und Admins an die Forenregeln halten, allerdings haben sie auch das recht oder die pflicht in einzelfällen regulierend einzugreifen. Solche eingriffe geschehen in der Regel nur nach interner diskussion und zustimmung der anderen.

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Moderatoren haben auch die Aufgabe, darauf zu achten, dass dieses Forum seinem Zweck gemäß verwendet und sein Nutzen nicht durch "Störer" beeinträchtigt wird. Störende Aktivitäten sind zum Beispiel:

 

- Posten von falschen oder irreführenden Angaben technischer Art

- Posten von belanglosen Beiträgen, um die Anzahl der Postings (und damit sein Ansehen) nach oben zu treiben

- Off-Topic-Posts, die mit einem Thema nichts zu tun haben

- Missbrauch von frequentierten Themen, um eigene Anliegen zur Geltung zu bringen

- Eröffnen mehrerer Threads mit dem gleichen Thema

- Posten von Themen im falschen Forum-Bereich

 

Dies stört die Ordnung und Übersichtlichkeit des Forum, und Moderatoren haben die Aufgabe, z.B. durch Löschen oder Verschieben von Beiträgen die Ordnung zu wahren. Im Einzelfall stellt es nicht unbedingt einen Regelverstoß dar. Weitergehende Maßnahmen erfolgen im allgemeinen nur, wenn es sich bei einer bestimmten Person häuft. Als erstes wird gemahnt. Der weitere Verlauf hängt von der Einsicht der betreffenden Person und seiner Fähigkeit/Bereitschaft zu einer "freiwilligen Selbstkontrolle" ab. Findet sie nicht statt, kann ein zeitweiliger Ausschluss folgen.

 

Da die Beurteilung solcher Fälle oft schwierig und Ermessenssache ist, werden sie wie bereits von Lars angegeben intern diskutiert, bevor es zum Beispiel zu einem befristeten Ausschluss kommt.

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