tuck Posted August 22, 2007 Share Posted August 22, 2007 (edited) Wer Zugang zu einer Bibliotheken hat und die Falschen suchbegriffe bei Google eingibt kann in Deutschland deshalb schon als Terror verdächtiger gelten. Google-Suche in die Einzelhaft Heise <Edit> Nicht funktionierenden Link korrigiert </Edit> Edited August 22, 2007 by Griga Quote Link to comment
Moses Posted August 22, 2007 Share Posted August 22, 2007 ich würd da ja gern nen Foto sehen Quote Link to comment
Thalon Posted August 22, 2007 Share Posted August 22, 2007 @tuck Nichtgenügend setzen! Nicht der Herr Doktor hat die Begriffe bei der Google-Suche eingegeben, sondern der BKA hat nach den Begriffen gesucht und ist in wissenschaftlichen Schriften von Andrej H fündig geworden... Thalon Quote Link to comment
Griga Posted August 22, 2007 Share Posted August 22, 2007 Nichtgenügend setzen! Bei der Verbreitung solcher Meldungen ist eine größere inhaltliche und technische (Link) Sorgfalt angebracht. Das war ziemlich dahingeschludert. Quote Link to comment
Thalon Posted August 23, 2007 Share Posted August 23, 2007 Wieso soll ich die Links von oben noch einmal reinsetzen? Aber wenn du magst... http://www.heise.de/newsticker/meldung/94714 Dabei stellte sich heraus, dass BKA-Beamte mit einer Google-Suche nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" auf den Stadtsoziologen aufmerksam wurden. Die Tatsache, dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25922/1.html Welche Begründung meinen Sie? Rainer Rilling: Zur gesamten Anklageschrift kann sie ich mich als Nichtjurist nicht äußern. Auch ist nicht ganz klar, welche Vorwürfe welchen Festgenommenen im Einzelnen gemacht werden. Ich beziehe mich auf die Stellen, in denen als Verdachtsmoment gegen Andrej H. bzw. der anderen Beschuldigten eine im Jahr 1998 veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlung angeführt wird, die Begriffe enthalten soll, die auch in den Texten der Militanten Gruppe verwendet worden sein sollen. Außerdem heißt es dort, dass ein Beschuldigter als promovierter Politologe und Promotionsstipendiat intellektuell in der Lage sei, die anspruchsvollen Texte der Militanten Gruppe zu verfassen. Des Weiteren ist er verdächtig, weil ihm "als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung stehen, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen". http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25876/1.html Als Begründung für das harsche Verdikt verweisen die Juristen auf die dünne Beweislage. So führe die Bundesanwaltschaft als Verdachtsmoment gegen einen in Leipzig arbeitenden Stadtsoziologen an, dass er in einem 1998 veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel Formulierungen gebraucht habe, die auch in Texten der mg verwendet worden sein sollen. Einer der beschuldigten Wissenschaftler sei schon wegen seines Zugangs zur Bibliothek verdächtig. Er habe Gelegenheit gehabt, die für die Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen. Auch das angebliche konspirative Treffen zwischen Andrej H. und Florian L. wird von den Anwälten hinterfragt. So hätten die Ermittlungsbehörden nicht deutlich gemacht, was auf dem Treffen besprochen worden sein soll. Thalon Quote Link to comment
Griga Posted August 23, 2007 Share Posted August 23, 2007 Klarstellung: Du warst nicht gemeint, sondern derjenige, der dieses Thema gestartet hat. Ich habe deine Kritik aufgegriffen. Quote Link to comment
Thalon Posted August 24, 2007 Share Posted August 24, 2007 Okay, Missverständnis, abgehakt... Thalon Quote Link to comment
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