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Weiterverkauf via Ebay und Co


hackbart

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Hallo,

 

da wir häufig über dieses Problem stolpern und ich gerne bei solchen Fragen auf das Forum

verweise, schreibe ich diese Zeilen hier.

Ein Weiterverkauf der Software ist nicht erlaubt!

Eigentlich schon komisch das ich so etwas extra klar formulieren muss und nicht durch die Tatsache des "lebenslangen Updates" bei einigen impliziert wird.

 

 

Ich möchte mal ein Beispiel nennen, welches in anonymisierter Form sich wie folgt ereignet hat:

Person A hat 2003 eine Lizenz des DVBViewer's gekauft und ist im Dezember 2006 umgezogen. Da er nunmehr seine

Skystar USB Box nicht mehr benötigte, hat er diese nebst Lizenz an Person B via EBay versteigert. Nach

ein paar Jahren kam wieder eine neue DVB Karte ins Haus von A und er erinnerte sich an seine DVBViewer Lizenz, die ja noch gültig war.

Also nutzen nun fortan A und B die gleiche Lizenz. Irgendwann hat Freund C von B erwähnt,

dass seine TV Karte nicht so richtig lief und B, der mittlerweile gerne den DVBViewer nutzt, hat seine Lizenz an C

weitergegeben - warum auch nicht die Daten stammen ja noch von A. Und 2010 kamen wir dann mit dem neuen

Schlüsselsystem. Da C ständig Uptodate sein wollte, hat er sich umgemeldet und die Software bekommen. Der Zufall

wollte es und die Nachnamen von A und C waren gleich. B wusste das, nur A halt nicht. Letzterer hat sich dann

gemeldet, vor ner Woche warum er seine Daten nicht mehr nutzen kann, denn

es wurde damals vertraglich zugesichert, ein lebenslanges Update-Recht zu haben.

 

Wer glaubt das wäre ein Einzelfall, der irrt. So habe ich vorhin u.a. sowas hier bekommen:

Wie Sie sicherlich Ihrer Datenbank entnehmen können liegt die Erstregistrieung schon mehr als 3 Jahre zurück und in der Tat - wie Sie sicherlich vermuten - bin ich nicht der "Erstregistrierer" sondern habe die Lizenz mit einem technisat dvb-t usb gerät bei ebay vor einigen Jahren von privat erstanden. Bevor ich jetzt durch mein Mailarchiv stöbere verzichte ich lieber - die letzten "alten"

Versionen reichen für meine alte Technisathardware...

 

Man kann sich sicherlich vorstellen wie ich mich fühle, denn so blöd wie das klingt: Das Projekt ist quasi ein Kind (erzogen von diversen Leuten, allen Vorran Lars,Griga und den Moderatoren hier), das nun langsam aber sicher in die Oberschule wechselt und spätestens in 2 Jahren pubertiert. Da fällt es schwer sowas nicht persönlich zu nehmen.

 

 

Christian

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Ich staune immer wieder wie dreist viele Menschen doch sind. Denke mal wir sind alle keine wirklichen Heiligen, aber sowas ist wirklich unterste Schublade.

 

Erst als ich anfing mich mit dem DVBViewer etwas zu befassen und ich dann gemerkt habe das er sich deutlich von Mitbewerber-Produkten abhebt, auch kapiert habe das neben Dir auch Lars, Griga und viele andere hoch motiviert sind das dieses Programm läuft habe ich persönlich ein wenig Respekt entwickelt.

 

Hnzugehen es zu verkaufen, und dann mit einer Lizenz 3 DVBVierutzen, Hallo ?. Verstehe ich angesichts des fairen Preises überhaupt nicht ! Kann mir schon in etwa denken das du das(zu Recht) persönlich nimmst, weil bei mir der Eindruck herrscht das der DVBViewer auch eine Herzensangelegenheit ist. Den Vegleich mit dem heranwachsenden Kind finde ich übrigens sehr passend (wobei ja viele in der Oberschule schon am pubertieren sind :biggrin: )

 

Christian, die ganz grosse Masse hier im Forum ist ehrlich und wissen auch zu schätzen was hier geleistet wird. Schwarze Schafe hat man leider überall.

 

Wünsche bei der stetigen Entwicklung des DVBVIewers viel Glück und werde als zufriedener Kunde (obwohl es mehr ist) immer hinter euch stehen, soweit mir das möglich ist !

 

Grüße

 

Joshua

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Ein Weiterverkauf der Software ist nicht erlaubt!

Eigentlich schon komisch das ich so etwas extra klar formulieren muss und nicht durch die Tatsache des "lebenslangen Updates" bei einigen impliziert wird.

 

Nee, eigentlich nicht komisch...

Denn wenn euch da der Bundesgerichtshof nicht mal bald einen Strich durch die Rechnung macht.

Auch wenn noch nicht abschließend geklärt, zeigt die Rechtslage doch deutlich in die Richtung, dass ein Weiterverkauf von Lizenzen vom Urheber nicht verweigert werden darf!

Ganz im Gegenteil, hätte A euch darüber informiert, B die Lizenz zu verkaufen, hättet ihr diesem Verkauf nur aus wichtigem Grund widersprechen können.

 

Das Beispiel hinkt ja auch gewaltig. Was A macht - etwas verkaufen und dann weiter nutzen - ist schlicht illegal.

Aber warum sollte man seine gekaufte Lizenz nicht ganz normal weiterverkaufen dürfen?

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Du Kaufst beim DVBViewer ja nicht eine Programmversion sondern mehr oder weniger den Personengebundenen Zugang zum Mitgliederbereich.

 

Und das Verkaufen vom DVBViewer ist ja auch nicht ganz verboten. Für eine Bearbeitungsgebühr von 20€ kannst du die Lizenz auf einen anderen Nutzer umschreiben lassen.

 

Wenn du den DVBViewer Weiterverkaufst, ist das so als ob du in einem Restaurant All-You-Can-Eat buchst und wenn du satt bist dein "All-You-Can-Eat" an den nächsten Restaurant Besucher weiterverkaufst.

 

Sollte sich das rechtlich irgendwann nicht mehr realisieren lassen bleibt nur eine Möglichkeit. Die Weiterentwickelung vom DVBViewer Pro muss endgültig eingestellt werden. Und Christian muss sich nach einem anderen Geschäftsmodell für ein anderes Produkt überlegen. Dann auf jeden Fall ohne kostenloses Updaterecht.

 

Und das Beispiel ist nur ein Beispiel für die Beschwerden eMails mit denen Sich Christian Täglich herumschlagen muss.

 

Es gab auch schon Beschwerden das gecrackte Versionen abstürzen. Und dass das Nutzen der Versionen Illegal ist hilft da überhaupt nicht weiter.

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Rechtlich gesehen ist es nicht korrekt dein Weiterverkauf zu verbieten. Das würde ganz schnell nach hinten für das Team hinter dem DVBViewer losgehen. Ich verkaufe meine Version nicht bzw. bin derzeit zufrieden, ein weiterverkauf darf aber nicht verboten werden, bzw. ein Verbot ist nicht gültig. Das war im geschilderten Fall Lizenzmissbrauch bzw. eine "Raubkopie".

 

Ein Weiterferverkauf wird rechtlich IMMER gestattet sein. Wie gesagt ich schätze den DVBViewer und euch ich wollte nur auf die rechtliche Lage hinweisen.

Edited by Romsky
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Moralische apelle und amateurjuristerei ändern nichts an der rechtssprechung. Zweifelhaft ist allerdings, ob es jemand bei dem streitwert darauf ankommen lassen würde, sein recht einzuklagen ;)

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Ich denke mal so wie Romsky denken viele und das sind auch die, die dann bei eBay ihre Lizenz - die sie seit x-Jahren nutzen dann mit Hardware verscheuern und dabei nicht bedenken, dass die Leistung die sie bis dato bezogen haben ja jenseits von dem ist, was man sonst für 15 Euro mal kriegt. Davon abgesehen, trifft wohl eher der Vergleich von Tjod zu, da man den DVBViewer, Recording Service und all das andere aus dem Mitgliederbereich, per se ja nicht als festes Programm ansehen kann, sondern eher als Dienstleistung. Ich bin ja auch kein Jurist und zwischen Recht sprechen und Recht haben sind sowieso stets jede Menge Unterschiede zu finden, aber vom gesunden Menschenverstand (und davon gehe ich mal aus, das den die meisten Nutzer haben) her kann es doch nicht sein das der ein oder andere so wie in dem Beispiel erklärt sich verhält. Ich wünsche jedem der so ein Verhalten an den Tag legt das er für seine Arbeit genauso entlöhnt wird. Ich glaube da würden einige wesentlich feinfühliger agieren. Nunja ich wünsche euch dennoch ein frohes Fest im Kreise der Familie, insbesondere auch Christian, Bernd, Griga, Lars und all die anderen fleißigen Bienen hier im Korb..

 

Holgi

Edited by LocalHolgi
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Hi,

 

nun ja, in dem von Hackbart beschriebenen Beispiel sind ja gleich drei Leute etwas abseits der Rechtmaessigkeit geraten. Das sind sie IMHO sogar ziemlich tölpelhaft, oder bestenfalls durch reichlich Unwissen.

 

Generell denke ich auch, dass ein Nutzungsrecht weiter zu verkaufen sein sollte. Ob solch ein Ausschluss geltendem Recht widerspricht, vermag ich nicht zu sagen.

 

Die Frage ist nun, ob die gekaufte Lizenz das Nutzungsrecht und das Lebenslange Updaterecht als untrennbare Einheit beinhalten oder ob nur das Nutzungsrecht einzeln (also ohne Updates) veräusserbar ist und das Updaterecht somit erlischt.

 

Aber eigentlich ist sind diese Überlegungen alle irgendwie Nonsense, wenn man sich den niedrigen Preis von 15 Euro ansieht. Wer sich deswegen noch so einen Aufwand mit Weiterverkauf oder Lizenzübertragung, der ist irgendwie etwas realitaetsfremd.

 

 

"SCNR, just my two Cents",

 

Grüße,

 

Goggo

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Unsere Lizenzbestimmungen sind konform mit der derzeitigen Rechtslage in Deutschland. Problematisch wäre es nur bei Vertrieb per Datenträger.

 

Anfang dieses Jahres legte der BGH dem EuGH eine entsprechendes Frage vor. Solange von dort keine Antwort vorliegt, wird man sich an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientieren müssen.

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Auf gut Deutsch ein Weiterverkauf ist erlaubt. Ich bitte um einen Link zu einem Urteil der besagt das ein Nutzungsrecht einer Software nicht weiter veräußert werden darf. Es wär mir neu wenn es so eines geben sollte. Da es keine EULA gibt bzw. diese nicht vor dem Kauf einsehbar ist sind alle Reglungen diesbezüglich zusätzlich nicht bindend.

 

Ergo sind die AGB diesbezüglich nicht gültig.

Edited by Romsky
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http://www.DVBViewer.com/license.htm

 

Verlinkt auf der Bestellseite. Beschreibt u.a., unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung von Nutzungsrechten möglich ist, und macht deutlich, dass dies angesichts des Verwaltungsaufwandes bei einer 15 Euro-Software keinen Sinn ergibt. Ebenso wenig wie diese Diskussion.

 

Persönlich empfinde ich solche vollkommen unangemessenen Ansprüche als ärgerlich. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ich und andere hier zusätzliche Software unentgeltlich und ohne weitere Kosten für Käufer des DVBViewer Pro zur Verfügung stellen, und dass wir in keinster Weise verpflichtet sind, das Angebot in dieser Form aufrechtzuerhalten.

 

Oder noch deutlicher (außerhalb jeder juristischen Beurteilung): Ich möchte mit freier/ehrenamtlicher Mitarbeit keine Leute füttern, die versuchen, sich mit juristischen Spitzfindigkeiten um ihren Beitrag zur Community zu drücken. Selbst wenn es rechtlich abgesegnet wäre - solche Bestrebungen halte ich für hochgradig asozial, egoistisch und kurzsichtig. Denn wenn sie sich durchsetzen, folgen zwangsläufig Änderungen, die für alle Anwender nachteilig sind.

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Ergo sind die AGB diesbezüglich nicht gültig.

 

Schade das du selbst keine Link für ein Urteil beilegst, wie Oliver schrieb liegt noch keine Entscheidung des BGH vor. Dafür gibt es gerichtliche Entscheidungen.

 

http://www.internetrecht-rostock.de/lg-muenchen-7O2337-05.htm

 

Bitte lies dir mal den Link durch, hier entschied das LG München das solche Klauseln durchaus rechtens sein können. Und wie Griga weiter unten schrieb ist das Ganze hier eh müsig.

Evt hast du ja doch noch einen Gegenteiligen Link., was aber nur zeigen würde wie wackelig die Rechtsprechung in diesem Bereich immer noch ist und das Oliver Recht hat:

Entscheidend ist im Moment die gerichtliche Rechtsprechung

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Nicht ich muss einen Link bringen sondern die Betreiber. Denn noch zählt wenn es kein "Gesetz" dafür gibt "In Dubio pro Reo". Wie gesagt, ich plane meine Lizenz nicht zu verkaufen, aber dennoch finde ich das "verbieten" als rechtlich sehr fraglich. Im Zweifel würde für den Angeklagten entschieden werden. Und die Betonung liegt auf "durchaus rechtens sein KÖNNEN". Ich sage dir hier und jetzt wenn das vor Gericht gehen würde würden die Betreiber unterliegen.

Edited by Romsky
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Ich habe vor etlichen Jahren eine Lizenz für den DVBViewer gekauft und damit einen Glückstreffer gemacht.

Es gibt nichts Besseres auf diesem Gebiet.

Für die Installation auf einem weiteren PC habe ich dann vor 3 bis 4 Jahren zusätzlich und formlos 15,--€ an Christian Hackbart überwiesen..

Die haben sich schon längst armortisiert.

Parallel dazu schmeiße ich jetzt gerade den dritten Satellitenreceiver aus Frust über schlecht funktionierende Firmware in den Müll.

 

Wenn ich demnächst ein update auf die neueste Version machen werde, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich nach Einführung des neuen Aktivierungsmechanismus eine weitere offizielle zweite Lizenz erwerben werde.

Bei einem Preis von 15,-- € für eine dermaßen nützliches und mit Herzblut weiterentwickeltes Programm das Korinthenkacken zu beginnen, erscheint mir irgendwie kleingeistig, zumindest dann, wenn es den Akteuren tatsächlich nur um die Wahrung ihrer eingebildeten oder vorhandenen Rechte an der einmaligen Geldausgabe geht.

 

Ein rein theoretischer Diskurs in Bezug auf die Gültigkeit der entsprechenden Passagen der Lizenz ist sicherlich nicht ehrenrührig.

Er sollte aber von allen Wohlmeinenden vermieden werden. Die Zahl der raffgierigen Schmarotzer ist viel zu groß.

 

Für mich funktionieren Geschäftsbeziehungen der Art wie die mit Christian Hackbart auf dem Handschlagprinzip. Jeglicher Versuch der Revision gemachter Zusagen ( hier: Anerkennung der Lizenzbestimmungen) verletzen meiner Meinung das Prinzip von Treu und Glauben.

Dieses Prinzip wird heutzutage leider durch das Sendungsbewußtsein der Rechtsprecher immer mehr ausser Kraft gesetzt.

 

Ich wünsche dem Entwicklerteam des DVBViewers uns allen, die anderweitig an der laufenden Verbesserung der Programme mitwirken, alles Gute zum neuen Jahr.

 

tuwat

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[...]

Bei einem Preis von 15,-- € für eine dermaßen nützliches und mit Herzblut weiterentwickeltes Programm das Korinthenkacken zu beginnen, erscheint mir irgendwie kleingeistig, zumindest dann, wenn es den Akteuren tatsächlich nur um die Wahrung ihrer eingebildeten oder vorhandenen Rechte an der einmaligen Geldausgabe geht.

[...]

Für mich funktionieren Geschäftsbeziehungen der Art wie die mit Christian Hackbart auf dem Handschlagprinzip. Jeglicher Versuch der Revision gemachter Zusagen ( hier: Anerkennung der Lizenzbestimmungen) verletzen meiner Meinung das Prinzip von Treu und Glauben.

Dieses Prinzip wird heutzutage leider durch das Sendungsbewußtsein der Rechtsprecher immer mehr ausser Kraft gesetzt.

[...]

Lieber tuwat,

den Kritikern des Eröffnungsposts geht es sicherlich nicht um ihr persönliches Recht am Weiterverkauf der Lizenz. Es ist lediglich eine Diskussion, ob der Weiterverkauf unterbunden werden darf. Juristische Auseinandersetzungen (wenn es jemand darauf anlegt) sind in sehr vielen Fällen "Korinthenkackerei". Aber kein Gericht weist eine Klage mit dieser Begründung zurück. Daher ist es durchaus sinnvoll und sicherlich auch hilfreich hier eine solche Diskussion zu führen. Keiner der hier Beteiligten, so unterstelle ich, möchte zukünftig auf die hervorragende Arbeit des DBV-Viewer-Teams verzichten weil in diesem Punkt eventuell eine juritische Fehleinschätzung vorliegt.

 

Deine Art Geschäftsbeziehngen zu führen ist wirklich ehrenhaft und ich finde es sehr gut, aber leider kann man sich daruf nicht verlassen, dass es immer in dieser Weise möglich ist.

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So sieht es aus. Ich bin mit dem DVBViewer und der Arbeit der Entwickler sehr zufrieden. Und bin natürlich auch gerne bereit wieder etwas zu zahlen um diese tolle Software zu supporten. (Ich hoffe ja auf eine neue Version mit anderen Render "Lancoz" Upscaling usw). Es ging mir in meinen Posts lediglich darum das diese Aussage hier "kein Weiterverkauf" juristisch sehr fragwürdig ist, und wenn es wirklicb einer drauf anlegen würde er höchstwahrscheinlich auch Recht bekommen würde. Eigentlich auch logisch, man erwirbt mit der Lizenz ein Nutzungsrecht, dieses Nutzungsrecht ist aber nicht Personengebunden und darf daher auch weiterveräußert werden. Lizenzen bzw. Software an Personen bzw. Hardware zu binden haben schon ganz andere Firmen von anderen Kaliber versucht, und sind eigentlich immer damit gescheitert. (in meinen Augen zu recht)

Edited by Romsky
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Man habt ihr Sorgen - macht doch einfach ein Topic auf, wo es eine bessere Software gibt - ich werde dort nicht posten! (Lizenzrechte nicht vergessen!!!)

Was wird eigendlich gewünscht? Was die Macher hier tun "für umme" ist doch Aussage genug. Danke und weiter so.

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Man habt ihr Sorgen - macht doch einfach ein Topic auf, wo es eine bessere Software gibt - ich werde dort nicht posten! (Lizenzrechte nicht vergessen!!!)

Was wird eigendlich gewünscht? Was die Macher hier tun "für umme" ist doch Aussage genug. Danke und weiter so.

Ich glaube Du hast nicht verstanden, um was es hier geht.

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  • 1 month later...
Eigentlich auch logisch, man erwirbt mit der Lizenz ein Nutzungsrecht, dieses Nutzungsrecht ist aber nicht Personengebunden und darf daher auch weiterveräußert werden.

 

So ist es eben nicht. In den Gesetzestexten zum Weiterverkauf ist ausschließlich von materiellen Gütern die Rede, bezüglich Nutzungslizenzen ist da nirgendwo die Rede. Das liegt zwar in erster Linie daran, dass es zu dem Zeitpunkt, wo diese Gesetze gemacht wurden, einfach noch keinen reinen Lizenz- und Downloadmarkt gab, aber das spielt für die Rechtssprechung ja keine Rolle, es sei denn das ganze wird zu einer Grundsatzentscheidung bzw. das Verfassungsgericht entscheidet, dass auch für Downloadkäufe der Gesetzgeber an die Arbeit muss und speziell dazu ein Gesetz formulieren muss.

 

Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).

Angebote von Steamaccounts werden auf ebay gelöscht, sobald sie entdeckt werden, die zugehörigen Accounts werden von Valve gesperrt, und da hat es noch keiner geschafft sich wieder aus der Sperre rauszuklagen.

 

Es ist also durchaus legal, eine personenbezogene Lizenz zu verkaufen. Schließlich weißt du das als Kunde schon vor dem Kauf und entscheidest dich bewusst für einen Nutzungsvertrag zu diesen Konditionen. Die gesetzlichen Regeln zum Weiterverkauf sind mit Blick auf Käufer, die durch ein Geschäft gehen und dort eine Software auf CD kaufen gemacht worden, wo du kein Lizenzabkommen vor dem Kauf unterzeichnest.

 

Du kannst ja auch nicht einfach jeden x-beliebigen Vertrag weitergeben, in dem du den unterschriebenen Zettel mit dem Vertragstext auf ebay zum Verkauf anbietest oder deinen Namen mit Tip-Ex rauslöschst und den Namen des ebay-Käufers an deiner Stelle einsetzt.

Ein Nutzungrecht entspricht aber eher einem solchen Vertrag als einer anfassbaren Ware. Der Entwickler hat dir ganz persönlich die Nutzung gegen ein gewisses Entgelt gestattet. Jemand anderem hat er es aber nicht, und nur er allein darf das genehmigen. Wenn du Nachbars Rasenmäher nutzen darfst, lädst du ja auch nicht die ganze Nachbarschaft ein, ihn auch zu benutzen, bzw. der Nachbar hätte da bestimmt was dagegen, wenn er die Leute vorher nicht zumindest mal in Augenschein genommen hätte.

Edited by mh0001
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Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).

 

Das ist Quatsch. Was der Hersteller in seine AGBs reinschreibt, darf nicht gegen geltendes Recht verstossen sonst ist es unwirksam. Die aktuelle Rechtsprechung wurde längst auf reine Lizenzen (also ohne Datenträger) erweitert. Nur gibt es leider keine einheitlichen Urteile zu dem Thema.

 

Es ist daher strittig, ob man Lizenzen ohne Einwilligung des Herstellers weiterverkaufen darf und falls nicht, dann ist es immer noch strittig, ob der Hersteller die Einwilligung zum Weiterverkauf pauschal verweigern darf.

 

Das heisst aber noch lange nicht, dass sich die Softwareanbieter im rechtsfreien Raum befinden und in Ihre AGBs reinschreiben können, was sie wollen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Edited by dgdg
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bezüglich Nutzungslizenzen ist da nirgendwo die Rede. Das liegt zwar in erster Linie daran, dass es zu dem Zeitpunkt, wo diese Gesetze gemacht wurden, einfach noch keinen reinen Lizenz- und Downloadmarkt gab

Sicherlich gibt es dazu einschlägige Normen, ein genauerer Blick ins Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (kurz UrhG) ist da durchaus instruktiv.

 

Wie ich bereits im Dezember schrieb, sind unsere Geschäftsbedingungen mit geltendem Recht vereinbar. Recht aktuelle z. B. untersagt das LG Frankfurt den Weiterverkauf, Urteile vom 27.04.2011 (BeckRS 2011, 16089) und 06.07.2012 (BeckRS 2011, 25319).

 

Bis jetzt hat sich der EuGH noch nicht zu dem Vorlagebeschluss des BGH geäußert. Wer selbst nachlesen möchte, findet den BGH-Beschluss vom 02.03.2011 in der Zeitschrift MMR 2011, 305.

Solange diese Entscheidung jedoch nicht vorliegt, kann man zwar rege diskutieren, obgleich es nicht zielführend ist.

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Wie ich bereits im Dezember schrieb, sind unsere Geschäftsbedingungen mit geltendem Recht vereinbar.

 

Bis jetzt hat sich der EuGH noch nicht zu dem Vorlagebeschluss des BGH geäußert. Wer selbst nachlesen möchte, findet den BGH-Beschluss vom 02.03.2011 in der Zeitschrift MMR 2011, 305.

Solange diese Entscheidung jedoch nicht vorliegt, kann man zwar rege diskutieren, obgleich es nicht zielführend ist.

Diskussionen über "Weiterverkauf via Ebay und Co" bei einem der besten DVB TV Programme für den Preis eines mittleren Essen in einer Gaststätte dürften sicherlich flüssiger als flüssig sein.

 

Diesen 15,00 €uronen "Weiterverkauf via Ebay und CoPreis" mit der konfusen deutschen Rechtssprechung zu verbandel, dürfte noch übler sein.

 

Wenn ich da meine "vieleicht etwas ironische Argumentation" ins Spiel bringen dürfte, um die profitorientierten Weiterverkäufer ein wenig aus dem Konzept zu bringen, schlage ich folgende Argumentation vor.

Eventuell ein Tip für die AGB.

 

Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".

Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.

 

Damit ändert sich an der Zielstellung der unser aller Dank verdienenden Programmierer, "registrierte User erhalten nach personengebundenen Registrierung und Entrichtung dieses 15,00 €uronen Obulus alle Rechte wie gehabt", aber es wird sich kein noch so schlauer Rechtsverdreher finden, der einem Deutschen Gericht den Weiterverkauf einer personengebundenen Registrierung als geltendes Recht für einen Weiterverkauf unterjubeln könnte.

Edited by Brunhilde
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Diskussionen über "Weiterverkauf via Ebay und Co" bei einem der besten DVB TV Programme für den Preis eines mittleren Essen in einer Gaststätte dürften sicherlich flüssiger als flüssig sein.

 

Diesen 15,00 €uronen "Weiterverkauf via Ebay und CoPreis" mit der konfusen deutschen Rechtssprechung zu verbandel, dürfte noch übler sein.

 

Wenn ich da meine "vieleicht etwas ironische Argumentation" ins Spiel bringen dürfte, um die profitorientierten Weiterverkäufer ein wenig aus dem Konzept zu bringen, schlage ich folgende Argumentation vor.

Eventuell ein Tip für die AGB.

 

Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".

Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.

 

Damit ändert sich an der Zielstellung der unser aller Dank verdienenden Programmierer, "registrierte User erhalten nach personengebundenen Registrierung und Entrichtung dieses 15,00 €uronen Obulus alle Rechte wie gehabt", aber es wird sich kein noch so schlauer Rechtsverdreher finden, der einem Deutschen Gericht den Weiterverkauf einer personengebundenen Registrierung als geltendes Recht für einen Weiterverkauf unterjubeln könnte.

 

Das klappt natürlich schon deshalb nicht, weil ja damit formal einer späteren Weiterverbreitung nichts im Wege steht.

 

Ist aber schon ne Schande, dass jemand ernsthaft versucht, das noch weiterzuverticken.

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Das Programm "DVBViewer ist gratis. Folglich gibts auch nix mit "Weiterverkauf via Ebay und Co".

Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des gesaugten Programmes ist über die bisherige sehr erfolgreiche Regelung mit personengebundenen Registrierung und dem 15,00 €uronen Obulus abgegolten.

 

Das Programm MS Office ist kostenlos. Der Zugang zum Downloadbereich und zur Freischaltung des Programmes ist über eine personengebundene Registrierung und dem Obulus von 800 Euro abgegolten. :bounce:

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  • 3 weeks later...
Momentan sieht es aber so aus, dass der Verkäufer von immateriellen Gütern wie Lizenzen oder Downloads in seinen AGB seine Wünsche, was mit der Lizenz alles gemacht werden darf und was nicht, ziemlich frei festlegen darf. Nur wenige Downloadshops gewähren z.B. eine Rückgabe der Lizenz für wenn dann nur sehr kurze Zeit nach dem Kauf (Digital River macht das z.B.).

Und wie sieht es mit Ausübung des Widerrufrechts nach dem Fernabsatzgesetz bzw. §§ 312b ff. BGB aus?

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  • 1 month later...

Macht doch einfach mal ein Update, was eine neue Lizenz erfordert, dann seit ihr diese "Leichen" aus der Vergangenheit los.

 

Bei dem Leistung/Preis Verhältnis fände ich das gerechtfertigt!!!

 

Ich würde einen DVBViewer 5.0 für 15€ Kaufen, auch wenn ich schon den 4er bezahlt habe!

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Wenn man mal die Hobbyjuristerei von einigen wenigen hier wegläßt, ist dies hier ganz interessant:

 

http://www.teltarif.de/microsoft-vervielfaeltigung-volumenlizenz/news/46592.html

 

Insbesondere wenn ich an den kostenlosen Updateservice des DVBV denke diese Passage hier:

 

"Der Käufer einer Software-Lizenz habe demzufolge das Recht seine Lizenz und seine Erst-Kopie der Software weiter zu verkaufen, da das Verbreitungsrecht des Urhebers "erschöpft" sei. Dagegen habe sich aber das Vervielfältigungsrecht nicht erschöpft. Der Käufer der Gebraucht-Software hat daher kein Recht auf einen erneuten Download der Software."

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Macht doch einfach mal ein Update, was eine neue Lizenz erfordert, dann seit ihr diese "Leichen" aus der Vergangenheit los.

 

Bei dem Leistung/Preis Verhältnis fände ich das gerechtfertigt!!!

 

Ich würde einen DVBViewer 5.0 für 15€ Kaufen, auch wenn ich schon den 4er bezahlt habe!

 

 

Naja, damit wäre die 4er Version ja nicht aus der Welt. Und es wird genug Geizknüppel geben (Tschuldigung aber wer keine 15€ für das Programm übrig hat sich aber die entsprechende Hardware für ein HTPC kaufen kann ist für mich nicht unter bemittelt.) die auf ihr "Supportrecht" der 4er Version pochen würden und rumnerven. Es ist diese in Deutschland immer schlimmer werdende "alles umsonst und immer Recht hab Mentalität" die mich so unendlich nervt!

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  • 4 weeks later...

In anbetracht dessen das der DVBViewer bestimmt keinen riesenhaften Markt zur Verfügung hat, wär ich auch mit einer Jährlich zu erneuernden Lizenz einverstanden. Gerade für Nieschenlösungen sichert ein solches Modell ein langfristiges überleben der Software und vor allem der Weiterentwicklung der selben. Das problem mit der Weitergabe/Verkauf der Software stellt sich dann auch gar nicht mehr.

 

Mich sorgt am meisten das Produkt könnte für den Entwickler unrentabel werden, daher wär ich für meinen teil jederzeit bereit den gegenwärtigen Kaufpreis jährlich neu zu zahlen. In jedem falle finde ich die Diskussion über den weiterverkauf als nahzu unanständig.

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  • 3 weeks later...
Mich sorgt am meisten das Produkt könnte für den Entwickler unrentabel werden, daher wär ich für meinen teil jederzeit bereit den gegenwärtigen Kaufpreis jährlich neu zu zahlen. In jedem falle finde ich die Diskussion über den weiterverkauf als nahzu unanständig.

 

Das finde ich auch! Ich habe für unseren Haushalt schon 2 Lizenzen gekauft und nächstens folgt dann noch eine dritte. Für solch einen kleinen Betrag so ein Wahnsinnsprogramm zu bekommen und es dann auch noch über ebay verscherbeln zu wollen ist ja regelrecht unethisch!

 

Ich würde auch einer jährlichen "Auffrischungsgebühr" von 15 Euro zustimmen, keine Frage, wenn es hilft, dass der DVBViewer weiterentwickelt wird und vorallem der Autor seine Motivation nicht verliert.

Edited by BigBull
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Wäre auch absolut mit einem quasi Jahres-Abo einverstanden. Habe 3 Lizenzen und kann sagen dass DVBViewer eines der am meisten genutzten Programme ist mit auch sehr hohem WAF :-)

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Wäre auch absolut mit einem quasi Jahres-Abo einverstanden. Habe 3 Lizenzen und kann sagen dass DVBViewer eines der am meisten genutzten Programme ist mit auch sehr hohem WAF :-)

 

Ich hab jetzt auch nochmal zugegriffen und eine zweite lizens erworben.

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Ich würde auch einer jährlichen "Auffrischungsgebühr" von 15 Euro zustimmen, keine Frage, wenn es hilft, dass der DVBViewer weiterentwickelt wird und vorallem der Autor seine Motivation nicht verliert.

 

+1 :D

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  • 2 weeks later...

So damit die Diskussion zum eigentlichen Thema hier mal ein Ende hat:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-laesst-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-zu-1629754.html

 

Somit ist die Rechtslage jetzt erstmal klar, und danach hat sich jeder zu richten, bzw. sich etwas anderes einfallen zu lassen.

 

Und falls jetzt jemand mit dem Preis des DVBViewer argumentiert: Darum geht es einfach nicht, verfehlt das Thema.

 

Ein Kaugummi kostet auch fast nichts, und trotzdem darf ich ihn weiterverkaufen, selbst wenn ich ihn schon gekaut habe. ;)

Software ist an der Stelle schlicht nichts anderes. Das EuGH Urteil war absolut überfällig.

 

Und nochmal: das hat überhaupt *nichts* mit dem DVBViewer, dessen Preis oder sonstwas zu tun. Es ist einfach nur Gerechtigkeit gepaart mit gesundem Menschenverstand.

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Woher wusste ich das ich, wenn ich jetzt von Golem auf das DVBViewer Forum schwenke hier in dem Thread etwas finde? Nun ich denke mal Letztenendes wird Christian dann wohl jeden Nutzer von Updates ausschließen der seine Lizenz weitergibt. Übrigens steht in den AGB's etwas von Umschreiben der Lizenz, das kann man ja dann nutzen wenn man es unbedingt will. Mein gesunder Menschenverstand sieht das übrigens etwas anderes. Die Software ist ja wohl durch die Updatepolitik völlig anders anzusehen als ein Produkt was man eh jedes Jahr neu kaufen muss. Alleine der Gedanke das jemand allen ernstes glaubt es ist gerecht eine Software nach ein paar Jahren nutzung weiterzuverkaufen und der Käufer dann kostenlos weitere Updates in Zukunft verlangt, bringt mich zum würgen.

Das ist aber sowas von typisch deutsch, ich gehe auch nicht in die Bahnhofsmission, schlage mir kostenlos den Bauch voll, nur weil ich das darf.

 

Holger

Edited by LocalHolgi
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Updates sind etwas *völlig* anderes als die Lizenz. Niemand zwingt die Entwickler lebenslang kostenlos Updates anzubieten. Und natürlich hindert auch nichts und niemand daran, ein solches Recht per Vertrag nur dem Erstkäufer einer Software einzuräumen. Kein Problem.

 

Mal davon abgesehen, dass die gesetzliche Gewährleistung *selbstverständlich* auch für Software gilt. Fehlerbereinigung muss also für zwei Jahre kostenlos passieren (ja, zwei Jahre, weil bei Software *immer* davon auszugehen und nachweisbar ist, dass ein Fehler schon von Anfang an vorlag), und zwar unaghängig vom aktuellen Besitzer der Software.

 

Funktionserweiterungen sind wiederum etwas völlig anderes.

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Davon abgesehen sind die Lizenzen ja auf die eMail-Adresse des Käufers ausgestellt. Ich wäre echt mit dem "Klammersack gepudert" diese zu verkaufen, denn was hindert den Käufer meine Daten sagen wir zu teilen oder gar gänzlich online zu stellen? Das wäre mir zu heiß und ich finde es vergleichbar mit einem offenes WLAN das von meinem "bösen" Nachbarn missbraucht wird.

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Und falls jetzt jemand mit dem Preis des DVBViewer argumentiert: Darum geht es einfach nicht, verfehlt das Thema.

 

Die argumentation dient ja eher um alternativen zum lizens-modell aufzuzeigen. Ziel ist ja das die weiterentwicklung wirtschaftlich ist, und das ist mit dem geringen preis so nicht zu machen. Daher denke ich wär ein abo modell, so wie das auch AntiViren tools gerne machen, viel besser geeignet, und dies löst nebenbei das problem mit dem weiterverkauf.

 

Es ist nie gut wenn produkte mehr oder minder aus liebe gepflegt werden, weil die kann schwinden :) Ich wiederhole mich, aber ich wär jederzeit bereit für den zugang von neuen versionen des DVBViewer + Recoding Service ein jährliches abo zu zahlen.

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